Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht reguliert die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, insbesondere die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, falls erforderlich, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen und die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht ordnet Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, deshalb wird es auch als Koalitionsrecht bezeichnet. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber oder Verbände und auf der anderen Seite Arbeitnehmerorgane, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Kollektives Arbeitsrecht befasst sich mit Gegebenheiten des Streik- und Aussperrungsrechts, des Betriebsverfassungsrechts sowie des Tarifrechts. 

Themen des Arbeitsrechts

In Deutschland ist das Arbeitsrecht ein zweifellos kompliziertes Rechtsgebiet, weil es trotz häufiger Ansätze, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Folgerichtig müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als 50 Rechtsquellen herumschlagen. 

Jene Rechtsquellen spiegeln sich in einer Normenpyramide, die mit dem über allem stehenden EU-Recht und seinen Richtlinien startet und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als tiefste Ebene reicht. 

Des Weiteren müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht beachten, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Freiburg übernommen werden kann. 

Doch wann ist es sinnvoll einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzubeziehen? Stets dann, wenn es um Wichtiges geht, wie beispielsweise die Karriere, Geld, berufliche Aussichten oder einfach nur den guten Leumund. Fachanwälte für Arbeitsrecht sind betreffend der juristischen Lage immerzu auf dem neuesten Stand und wissen, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das ist belangvoll, wenn beispielsweise die Bestimmungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Freiburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0761-88781525


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