Der Aufhebungsvertrag

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Aufhebungsverträge sind ein Mittel der Vertragsbeendigung und können durch die Vertragsparteien frei verfasst werden, allerdings wird immer die Schriftform vorausgesetzt. Der Gestaltungsspielraum wird von Arbeitsrechtlern relativ oft verwendet, um Abfindungen und Wettbewerbsverbote auszumachen. Der Hauptgrund der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag zu offerieren, ist, damit einen bestehenden Kündigungsschutz des Arbeitnehmers zu umgehen.

Soll ein Arbeitsverhältnis im Einvernehmen aufgelöst werden, empfehlen sich dafür, je nach Voraussetzungen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Erste Bedingung ist insofern, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer in Frage kommt. Weil Aufhebungsverträge insbesondere für die Arbeitnehmer von großen Nachteilen begleitet werden, sollten sie diese nicht überstürzt unterschreiben.


Nach- und Vorteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien

Die Arbeitgeber haben einen deutlich größeren Nutzen: Die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden, das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden, eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden und die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich.

Die Möglichkeiten auf Seiten der Arbeitnehmer sind von begrenzterem Wert: So können diese mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen, eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen, die Kündigungsfrist abkürzen sowie ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln.

Die potenziellen Einbußen sind für die Seite der Arbeitgeber überschaubar: Abfindungszahlungen in beträchtlicher Höhe sind bei den meisten Aufhebungsverträgen ohnedies kaum abzuwenden, ab und zu kommt noch eine zuzügliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots hinzu.

Die Beeinträchtigungen für die Arbeitnehmerseite sind unter Umständen erheblich: Eventuell unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen, entfällt der bestehende Kündigungsschutz oder das Arbeitsverhältnis endet vor Ablauf der Kündigungsfrist.

Wir von der Freiburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0761 88781525


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline:
0761-88781525

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.