Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Die zwei Arbeitsvertragsparteien sind der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist die Person, Organisation oder Firma, die eine Arbeitsstelle anbietet und eine andere Person, den Arbeitnehmer, einstellt, um die vereinbarten Aufgaben und Tätigkeiten auszuführen. Der Arbeitnehmer ist die Person, die eine Arbeitsstelle annimmt und im Austausch für eine Entlohnung oder Vergütung die vereinbarten Aufgaben und Pflichten gemäß dem Arbeitsvertrag erfüllt. Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer ein, während der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt.


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge besteht eigentlich Formfreiheit, was bedeutet, sie können schriftlich oder mündlich wirksam abgeschlossen werden. Prinzipiell sind Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn sowie alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Beginn der Beschäftigung zu überlassen. 

Abgesehen von den Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer und gegebenenfalls das Arbeitsvertragsende hinein, außerdem kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Auskünfte zur Arbeitsleistung unterteilen sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Außerdem sollten Nebenpflichten, wie Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Arbeitsschutz, Verschwiegenheit und Krankmeldung, genannt werden. 

Zu dem Punkt Vergütung gehört neben Lohn und Gehalt auch, wie es sich aufbaut, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Auf keinen Fall fehlen sollten die Angaben zu Gratifikationen, Aufwendungsersatz, vermögenswirksamen Leistungen sowie Zulagen. 

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