Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Bezahlung rechtsanwaltlicher Leistungen erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Möchte der Auftraggeber des Anwalts mit einem Verfahren beispielsweise 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert ebenfalls 8000 Euro. Je nachdem welche Aufgabe beauftragt wurde, kann der Anwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Schwieriger ist die Berechnung des Wertes, falls es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Sofern es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt sonach darauf an, welche Aufgaben aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 7.750,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 502,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 326,30 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 502,00 Euro, also 602,40 Euro. Inbegriffen der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.128,95 Euro.

Die Summe ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 502,00 Euro addiert werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 1726,33 Euro. Aber auch bei einer Beendigung mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei dieser Beispielrechnung auf 3.318,20 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 4.064,96 Euro.

Je höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung und das damit einhergehenden Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, jedoch nicht linear, sondern degressiv.

Sie sehen, ein Gerichtsverfahren kann tatsächlich teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Freiburg werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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