Abmahnung



Die Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung

Abmahnungen sind eine Möglichkeit, um auf vertragswidriges Verhalten hinzudeuten und mit dem Gebot zu verbinden dieses fürderhin zu unterlassen. Die Abmahnung kann sowohl seitens des Arbeitnehmers als auch seitens des Arbeitgebers erteilt werden. Im Gros der Fälle mahnt jedoch der Arbeitgeber ab, wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Pflichten halten, denn dann dient die Abmahnung als Disziplinarmaßnahme.

Die Abmahnung unterscheidet sich dabei deutlich, durch eine ihrer wesentlichen Eigenschaften, von anderen Disziplinarmaßnahmen. Im Gegenteil zu Ermahnung, Belehrung und Co enthält die Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion. Diese droht ganz konkret an, dass der Abgemahnte von einer Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ausgehen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten nicht beendet. Und bitte Vorsicht: Droht eine Disziplinarmaßnahme mit einer Kündigung, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Abmahnung.

Abmahnung erhalten – Was nun?

Es gibt verschiedene Optionen, um auf eine Abmahnung zu reagieren. Abgemahnte können einfach nichts tun, eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen, den Betriebsrat einschalten oder prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht.

Eine überhastete Stellungnahme sollte der Abgemahnte jedoch unterlassen, da es weder sinnvoll ist, überstürzt zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Auf jeden Fall wird es kaum schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Kritiken beschäftigt.

Des Öfteren wird geraten, gegen eine erteilte Abmahnung zu klagen, dabei gibt es durchaus Fälle, in denen es weit besser ist, nichts zu tun. Eine eindeutig zu Unrecht veranlasste Abmahnung, kann bei einem späteren Prozess beim Arbeitsgericht, als Joker genutzt werden.

Wie die perfekte Reaktion auf eine Abmahnung aussieht, hängt von den subjektiven Umständen ab. Nimmt der Arbeitnehmer eine Abmahnung als berechtigt wahr, braucht er sein vertragswidriges Verhalten lediglich abzustellen. Sind die Dinge komplexer, ist es geboten, externe Hilfe einzuholen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hilfe durch den Fachanwalt

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