Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

In den meisten Fällen kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bloß unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Festlegungen gelten für den kündigenden Arbeitgeber ebenso, wie für die Arbeitnehmer, welche das bestehende Arbeitsverhältnis nicht länger fortsetzen möchten. Eine ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zum Beendigen des bestehenden Vertragsverhältnisses.

Kündigungsfristen werden durch arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen getroffen, aber falls es solche nicht gibt, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit über zehn Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sechs Monate gearbeitet haben und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei der personenbezogenen Kündigung geht es um die Person des Beschäftigten, weil dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Solches kann entweder durch eine Erkrankung oder eine Statusänderung bedingt sein.

Wenn der Arbeitsplatz eines Mitarbeiters im Betrieb entfällt und es für diesen dort keine andere Möglichkeit der Beschäftigung gibt, findet eine betriebsbedingte Kündigung statt. In diesen Fällen möchte der Arbeitgeber diesen zwar sehr gerne behalten, aber kann es nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung geschieht dann, wenn ein Beschäftigter den Betriebsfrieden erheblich stört oder das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist. Dieses ist immer der Fall, wenn ein Beschäftigter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.

Jede dieser Kündigungsarten muss möglichst exakt begründet werden und je schlechter die Begründung ist, desto geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es nämlich an, sobald sich ein Betroffener mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Freiburg wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Verpflichtung versucht er sich zumeist durch die Zahlung einer angemessenen Abfindung zu befreien.

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