Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Noch bevor für eine rechtsanwaltliche Vertretung oder Beratung Kosten auflaufen, bieten wir Ihnen, im Rahmen unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung an. Dafür reicht ein Anruf unserer Nummer 0761-88781525. Hier erreichen Sie einen aufs Arbeitsrecht fokussierten Anwalt, diesem können Sie Ihr Problem beschreiben und kriegen anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Aussichten.

Diese Bewertung sowie die damit verknüpften Perspektiven ermöglichen Ihnen, selber einzuschätzen, inwiefern sich in dieser Sache eine tiefergehende anwaltliche Beratung und juristische Vertretung lohnt. Dadurch können Sie in Ruhe entscheiden, denn erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ergeben sich die Kosten für die Beratung beim Anwalt. In unserer Freiburger Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Während des Beratungsgesprächs wird ermittelt, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns in Frage kommt. Nebenbei bemerkt, dieses Beratungsgespräch ist für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT e.V. kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.

Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt zuvörderst, Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Freiburg. Ebenso wie die dafür genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der letzten Endes entscheidende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten addiert 13.000,00 Euro müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten von 2005,15 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 792,54 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 13.000,00 Euro Streitwert, 4.010,30 Euro nach einem Urteil und 5.595,38 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Freiburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0761 88781525


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