Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Wenn möglich, sofort! Immer wenn Mitarbeiter eine Kündigung erhalten haben, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Jedoch ist es gerade in dieser Zeit wichtig, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und auch daher ist es angemessen sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen.

Manche Arbeitnehmer scheuen sich einen Rechtsanwalt um Hilfe zu ersuchen, weil sie ausufernde Kosten befürchten, obwohl es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie zunächst anhören. Nachdem Sie das Problem dargelegt haben, bekommen Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre arbeitsrechtliche Möglichkeiten selbst einzuschätzen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Voraussetzung ist, sich nicht vom Arbeitgeber drängen zu lassen, schließlich gibt es keine Notwendigkeit oder Pflicht irgendetwas zu unterzeichnen. Hingegen läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch sein Vorgehen selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, entweder durch mangelhafte Kündigungsgründe oder wegen Formfehler.

Reden Sie im Falle einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wenn jemand diese nicht einhält, verspielt er rechtliche Möglichkeiten und riskiert außerdem den finanzielle Ansprüche.

In der Folge einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, muss eine Dreiwochenfrist beachtet werden, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das meint, wenn der Betroffene nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als hingenommen.

Doch Vorsicht, es gibt auch deutlich kürzere Fristen, welche nach der Kündigung zu laufen beginnen, beispielsweise muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Daher ist es ratsam nach dem Erhalt einer Kündigung, zügig einen Anwalt für Arbeitsrecht einzubeziehen und dessen kostenlose Ersteinschätzung zu nutzen.

Wir von der Freiburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0761 88781525


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