Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das dauerhafte und willentliche Diskriminieren, Ausgrenzen und Herabsetzen von Personen über einen längeren Zeitraum nennt man Mobbing, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen rechtlichen Begriff. Unter der Bezeichnung Mobbing werden unterschiedliche Handlungen zusammengefasst, welche jedoch nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist ein komplizierter Vorgang, der allein in Deutschland wohl anderthalb Millionen Personen auf der Arbeit betrifft.

Mobbing auf Arbeit ist zumeist durch fehlerhafte Arbeitsorganisation determiniert, da die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter ungünstigen Verhältnissen Konflikte und Zerwürfnisse fördert. Gelingt es den Verantwortlichen im Betrieb nicht, die Gegebenheiten zu verbessern, entwickelt sich ein geeigneter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein negatives Geschehen mit vielen möglichen Beteiligten, welches es zu erkennen gilt. Manche Kollegen schauen einfach nicht hin, weil sie befürchten vielleicht ebenfalls zum Opfer zu werden, während andere es genüsslich beobachten und dazu kommen Mittäter die den Täter bei dessen Mobbinghandlungen assistieren.

Hat ein Arbeitnehmer das fühlt, dass er gemobbt wird, sollte er sich unverzüglich zur Wehr setzen, indem er zunächst den Betriebsrat oder unmittelbare Vorgesetzte hinzuzieht. Insofern das nichts bewirkt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.

In diesem muss der Gemobbte alle Mobbinghandlungen für einige Wochen gezielt erfassen, das bedeutet, sorgfältig eintragen, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Bloße Vermutungen, Verallgemeinerungen, Beschimpfungen und eigene Wertungen sollten dagegen vermieden werden.

Gehen mit den Mobbinghandlungen Tätlichkeiten sexuelle Nötigung, Beleidigungen oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei Mobbing ist der Arbeitgeber stets in der Pflicht, weil er das Mobbing unterbinden muss, indem er Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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